Rechtsanwalt Grotheer

Insolvenzberatung - RA Grotheer
Insolvenzberatung - RA Grotheer
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Schuldner- und Insolvenzberatung
Die Zahl der überschuldeten Haushalte wächst. Als Hauptursachen für die Verschuldung kann man nennen:
  • Arbeitslosigkeit
  • gescheiterte Existenzgründungen
  • Trennung / Scheidung
  • sorgloses Konsumverhalten.
Die Folgen sind hoher Druck durch die Gläubiger, Lohn- und Kontopfändungen, Gerichtsvollzieherbesuche, nicht geöffnete Briefe und sozialer Rückzug.

Aber dauerhafte Verschuldung und der damit verbundene psychische Druck kann krank machen. Deshalb muss man sich aus dieser Abwärtsspirale befreien.

Ich berate Privatpersonen, aber auch Freiberufler, Selbstständige und Kleingewerbetreibende bei Haushaltsnotlagen und wirtschaftlichen Krisen.

Oft reicht bereits eine Schuldenregulierung durch konsequente Ausgabenbegrenzung und den Abschluss von Ratenzahlungs- oder Stundungsvereinbarungen, um die größten Probleme zu beseitigen.

Wenn diese Möglichkeiten nicht zum Erfolg führen oder bereits ausgeschöpft sind, berate und vertrete ich Sie auch bei der Einleitung eines Verbraucherinsolvenz-verfahrens oder Regelinsolvenzverfahrens für Selbstständige.

Wenn Sie Fragen zur Schuldenregulierung und Insolvenzverfahren haben, vereinbaren Sie einen Termin für eine kompetente und seriöse Beratung. Diese beinhaltet u.a:
  • Haushaltsberatung durch Prüfung der Einnahmen und Ausgaben
  • Ermittlung des Schuldenstandes durch Sichtung der Forderungen unter Berücksichtigung von Verjährung und Durchsetzungsmöglichkeiten
  • Darstellung der Regulierungsmöglichkeiten von Stundung, Vereinbarung von Ratenzahlung, Abschluss von Ratenplänen, Vergleichsmöglichkeiten
Sofern die Möglichkeit einer Kostenübernahme für die Beratung durch eine Schuldnerbratungsstelle (geeignete Stelle nach § 305 InsO) der Stadt Bremen besteht, werde ich Sie gern an meinen Kooperationspartner Schuldnerhilfe Bremen e.V. weiter empfehlen.

Wenn Sie außerhalb des Landes Bremen leben und nur über ein geringes Einkommen verfügen oder von Sozialleistungen leben, besteht eventuell die Möglichkeit Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Beratungshilfe kann beim jeweils zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Der dort ausgestellte Beratungshilfeschein berechtigt Sie, einen Rechtsanwalt mit der Schuldenregulierung zu beauftragen. Sie müssen in diesem Fall lediglich einen Eigenanteil von 15,00 € leisten.

Für weitere Auskünfte über das Verfahren und Kosten stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.